Änderung der Impfstoff-Verordnung Geflügel - KTZV C109 Königsbach

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Newsletter 05/2020 des BDRF

Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung


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Liebe   Zuchtfreundinnen, liebe Zuchtfreunde,

der Bundesrat hat auf seiner Sitzung im März der vom Bundestag eingereichten Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung zugestimmt. Mit dieser Änderung ist es möglich, dass Tierärzte Impfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die über   das Trinkwasser verabreicht werden, auch an nicht gewerbs- oder berufsmäßige Tierhalter, wie z.B. Rassegeflügelzüchter abgeben können.

Vorraussetzungen sind natürlich wie bei gewerblichen Tierhaltern, dass eine Dokumentation stattfindet und die Tierärzte die Tierbestände kennen.

Unabhängig davon setzt sich der BDRG weiter dafür ein, dass der aus   wissenschaftlicher Sicht ausreichende und seit Jahrzehnten bewährte Impfintervall von 12 Wochen rechtsverbindlich wieder möglich wird, obwohl die Pharmakonzerne nicht aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung, sondern aus rein kommerziellen Gründen den Intervall im Beipackzettel auf 6 Wochen verkürzten.

Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden und werden Sie informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.




Rastatt-Wintersdorf, im März 2020

Dr. Michael Götz
Tier- und Artenschutzbeauftragter



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