Kanin-Hop Bestimmungen - KTZV C109 Königsbach

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2019 wurden die Kanin-Hop Bestimmungen aktualisiert
Auf der ZDRK-Tagung in Schöneck wurden in der Sitzung des erweiterten Präsidiums die aktualisierten Kanin-Hop Bestimmungen verabschiedet. Diese sind ab sofort über die Drucksachenverteilerstellen der zuständigen Vandesverbände erhältlich. Ab dem 1. Oktober 2019 sind diese gültig und müssen ab diesen Zeitpunkt auf allen Turnieren angewandt werden.
Für die Vorbereitung der Regeländerungen wurde wie in der Vergangenheit mit den Sportlern im www.kaninhop-forum.de diskutiert und auf der Tagung der LV-Beauftragten am 5. Mai in Lemgo-Lieme wurden diese in die bisherigen Regeln eingefügt.

Hier wichtigsten Änderungen:

Hoch- und Weitsprung
  • Nachdem es zur Qualifikation für die EM 2018 in Herning  schon zulässig war diese Wettbewerbe nach den EE-Regeln durchzuführen, wurden diese nach den positiven Erfahrungen in die ZDRK-Regeln übernommen.

  • Die Bestimmungen zum Hochstufen von Kaninchen in höhere Klassen (Kap IV §5) wurden geändert. Leider gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, wo Tiere ohne ersichtliche Gründe nicht hochgestuft wurden.

  • Das Zurückstufen von Tieren in niedrigere Startklassen führt dazu, dass diese Tiere nur noch außer Konkurrenz starten dürfen.

  • In der Eliteklasse darf ein Starter nun mit mehr als 3 Tieren starten, soweit dies von der Turnierleitung zugelassen wird.

  • Bisher fehlte ein Wendehindernis in den ZDRK-Regeln, dies ist eine praktische Hilfe bei Bahnen, die in L- oder U-Form aufgebaut werden, darum wurde dies in den Regeln ergänzt.

  • Das Heben über Start-, Wende- und Zielhindernis wird jetzt als Fehler gewertet.

  • Es ist nun unzulässig bei einem Turnier ein Kaninchen mit mehreren Personen starten zu lassen.

  • Da die Vorgaben zur Impfung in der Vergangenheit unterschiedlich verstanden wurde, wurde auch dieser Passus geändert. Es werden in Zukunft die Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Friedrich-Löffler-Institutes und des ZDRK als Grundlage dienen. Zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet dies, dass eine Impfung mit Filavac (gegen RHD1 und 2) oder alternativ mit Eravac (Gegen RHD2) und einem herkömmlichen Impfstoff gegen RHD1 Pflicht ist.

  • Die Mindest- und Höchstzahl der Hindernisse von mittelschwerer bis Eliteklasse sind nun bei diesen Klassen gleich. Es gelten 10-16 Hindernisse als erlaubt. Die Höhe in der Schweren Klasse ist an die EE-Regeln mit 45cm Höhe angeglichen worden.

  • Die Dritte Runde im Ausscheidungsspringen ist entsprechend auch auf 45cm angeglichen worden.

  • Schiedsrichter die in Zukunft erfolgreich die Prüfung abgelegt haben, müssen erst an zwei Disziplinen als „dritter Schiedsrichter“ teilnehmen, bevor diese als vollwertige Schiedsrichter eingesetzt werden.

  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist auf Wunsch des ZDRK Tierschutzbeauftragten in die Regeln aufgenommen worden. In Zukunft muss gewährleistet werden, dass die Unterbringungen bei Tieren auf Turnieren bei nicht über 25 Grad erfolgt.

  • Die Bestimmungen zur Erfassung in der Bestenliste und die Vergabe von Zertifikaten und Championaten sind nun ebenfalls der Bestimmungen.

Auch einige kleinere Änderungen, sind in der gedruckten Version der Regeln nachzulesen. Es sollte für jeden Schiedsrichter und Gruppenleiter selbstverständlich sein das neue Regelheft zu bestellen. Für jeden Sportler wäre es zumindest ratsam.

Kai Sander
ZDRK Kanin-Hop Beauftragter
DIE REGELN ZUM DOWNLOADEN
Hier gibt es die Regeln zum download:
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